3. Ali Imran · Verse 161–162

سورة آل عمران
161

وَمَا كَانَ لِنَبِيٍّ أَن يَغُلَّۚ وَمَن يَغۡلُلۡ يَأۡتِ بِمَا غَلَّ يَوۡمَ ٱلۡقِيَٰمَةِۚ ثُمَّ تُوَفَّىٰ كُلُّ نَفۡسٖ مَّا كَسَبَتۡ وَهُمۡ لَا يُظۡلَمُونَ

Es steht keinem Propheten zu, (etwas) zu veruntreuen. Und wer (etwas) veruntreut, wird das, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung bringen. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.

162

أَفَمَنِ ٱتَّبَعَ رِضۡوَٰنَ ٱللَّهِ كَمَنۢ بَآءَ بِسَخَطٖ مِّنَ ٱللَّهِ وَمَأۡوَىٰهُ جَهَنَّمُۖ وَبِئۡسَ ٱلۡمَصِيرُ

Ist denn jemand, der Allahs Wohlgefallen folgt, wie einer, der sich Allahs Mißfallen zuzieht und dessen Zufluchtsort die Hölle ist? - Ein schlimmer Ausgang!