51. Dharijat · Verse 59–60

سورة الذاريات
59

فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُواْ ذَنُوبٗا مِّثۡلَ ذَنُوبِ أَصۡحَٰبِهِمۡ فَلَا يَسۡتَعۡجِلُونِ

Gewiß, für diejenigen, die Unrecht tun, wird es einen vorgesehenen Anteil geben wie den Anteil ihrer Gefährten; so sollen sie Mich nicht um Beschleunigung (der Strafe) bitten.

60

فَوَيۡلٞ لِّلَّذِينَ كَفَرُواْ مِن يَوۡمِهِمُ ٱلَّذِي يُوعَدُونَ

So wehe denjenigen, die ungläubig sind, vor ihrem Tag, der ihnen angedroht ist!